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Es waren keinerlei persönliche Gegenstände in der Zelle erlaubt. Die Zellenfenster bestanden aus undurchsichtigen Glasbausteinen, um Orientierung und Zeitgefühl zu stören. Die Dienstvorschrift zur Sichtkontrolle des Zelleninsassen sah am Tage einen Intervall von 10 Minuten vor. In der Nacht von 15 Minuten. Dafür wurde jedesmal das Licht eingeschaltet.